Research Article

Das ‚hohe Kulturgut deutscher Musik‘ und das ‚Entartete‘
Über die Problematik des Kulturorchester-Begriffs

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Zusammenfassung

Für die Sicherstellung einer nachhaltigen Musikpflege werden in Deutschland Mittel durch die öffentlichen Haushalte bereitgestellt. Zur Stabilität des Musiklebens tragen weiterhin tarifliche Absicherungen für die Mitglieder von Sinfonieorchestern bei. In größeren Städten werden die kommunalen Mittel für Musikförderung vor allem für diese Klangkörper eingesetzt, die schwerpunktmäßig die großen Orchesterwerke des 19. Jahrhunderts aufführen. Die existenzielle Absicherung von anderen Kulturschaffenden, die sich z. B. der großen Bandbreite früherer Musikepochen oder der musikalischen Vielfalt des 20./21. Jahrhunderts inklusive des Jazz widmen, spielt in der Kulturpolitik eine untergeordnete Rolle. Ein wichtiger historischer Meilenstein für die Entwicklung dieses kulturpolitischen Profils ist in der Etablierung des deutschen ‚Kulturorchestersystems‘ zu suchen, welches seit 1938 kontinuierlich ausgebaut wurde.

In diesem Beitrag wird die Begriffsgeschichte des ‚Kulturorchesters‘ skizziert. Dieser Abgrenzungsbegriff wurde während der Amtszeit des Präsidenten der Reichsmusikkammer, Peter Raabe, zum rechtlichen Terminus erhoben. Der Ausdruck impliziert den damaligen Kulturbegriff, insbesondere die musikideologischen Anschauungen Raabes. Angesichts dieses historischen Befundes kommt die Studie zu dem Ergebnis, der Begriff des ‚Kulturorchesters‘ sei nicht mehr tragbar. Die Analyse führt zwangsläufig auch zu der Fragestellung, warum nach 1945 eine grundsätzliche Kurskorrektur in der Verteilung öffentlicher Mittel zugunsten der Förderung von musikalischer Vielfalt ausblieb.

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