Research Article

Rechtspolitischer Sinn oder Unsinn von Kulturförderungsgesetzen

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Zusammenfassung

Der Beitrag thematisiert die Art der rechtlichen Ausgestaltung der öffentlichen Kulturförderung in den deutschsprachigen Ländern, nämlich durch Kulturförderungsgesetze (in Österreich und in der Schweiz) oder durch rechtsförmliche Satzungen und Richtlinien (vorwiegender Usus in Deutschland). Die Diskussion entfaltet sich entlang zwei Grundfragen: a) Wie können die Ziele der Kulturförderungspolitik effektiver umgesetzt werden bzw. kann eine umfassende Richtlinie dasselbe leisten wie ein Gesetz? b) Welche rechtspolitischen Überlegungen und Absichten werden verfolgt, wenn der Staat einen Bereich wie die Kulturförderung per Gesetz oder mittels Erlassen regelt?

Gesetze implizieren einen Gesetzesauftrag. Das bedeutet eine stärkere Verankerung der öffentlichen Kulturförderung im Gesamtgefüge des Staates oder der einzelnen Länder bzw. Kantonen. Allerdings ist die Kritik einer Verrechtlichung solange relevant, bis es nachweisbar ist, dass Kulturförderungsgesetze einen politischen und administrativen Mehrwert erbringen. Vier Anforderungen werden hierbei genannt. Einschlägige Gesetze müssen: 1) elementare Kriterien von „Good Governance“ erfüllen, 2) die Machtasymmetrie zwischen Kulturbehörden und den AdressatInnen durch neue Formen von „Cultural Governance“ verringern, 3) die Verfahrensstandards stärken und 4) ein Monitoring für die Allokationspolitik vorsehen.

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