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Auswahlverfahren in der Kunstförderung in Deutschland
Ein Beitrag zur prinzipiengeleiteten Gestaltung und zur Verfahrensgerechtigkeit

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Zusammenfassung

Jede Maßnahme öffentlicher Kunstförderung unterliegt der Frage, ob sie die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit der Kunst gewährleistet. Jede Förderung bedeutet Gestaltung und kann Eingriff sein. Daher müssen bei der Auswahl von zu fördernder Kunst Rechts- und Ordnungsprinzipien sowie demokratische Standards eingehalten werden. Diese verbieten unsachliche, willkürliche, inkompetente und intransparente Maßnahmen. Sie fordern hingegen transparente, strukturierte und kontrollierte Sachentscheidungen durch eine kompetente Auswahlverfah­ren, in denen die Prinzipien einer positiven (der Sache der Kunst zugewandten) Neutralität, der Achtung von Autonomie und Pluralität der Kunst, der Orientierung am Gemeinwohl, der Subsidiarität und der Einhaltung demokratischer Standards geachtet werden. Künstlerisch-ästhetisch, ethische und fachlich bewertende Entscheidungen müssen in pluralistisch besetzten Fachbeiräten getroffen werden. Deren Auswahl kann von demokratisch legitimierten Organen des Staates bestätigt oder abgelehnt werden. Politiker sind aber selbst nicht berechtigt eine künstlerische Auswahl zu treffen. Die Besetzung von Fachbeiräten erfordert eine pluralistische Spiegelung existierender Kunstszenen, Kompetenz und Expertentum. Die Besetzung muss öffentlich gemacht werden, ebenso wie das Ergebnis ihrer Tätigkeit. Ein Fachbeirat bedarf einer Beiratsordnung, es muss Kriterien der Berufung, der Befangenheit, des Ausschlusses, der Rotation und der Auswahl geben. Auch Beirate bedürfen der Kontrolle. Gleiches gilt für übertragene Aufgaben der Kunstförderung durch Mittlerorganisationen, denen gegenüber die demokratische staatliche Verantwortung nicht aufgegeben werden kann.

Schlagworte

2013
Die Kunst des Möglichen – Management mit Kunst

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