Editorial

Zum traditionellen Wissen: ein Gespräch mit Maestro Pacho Torres

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Zusammenfassung

Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des immateriellen Kulturerbes aus dem Jahr 2003 setzte einen wichtigen neuen Akzent, indem es den Gemeinschaften die Möglichkeit gab, ihr eigenes Kulturerbe zu definieren (UNESCO 2003). Aus diesem Grund und als methodischer Ansatz in der Kulturforschung, der dem Übereinkommen von 2003 entspricht, muss die Dokumentation und Erforschung der darstellenden Künste der Menschen im Einklang mit und in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kulturträgern und -praktikern erfolgen. Im Text des UNESCO-Übereinkommens von 2003 wird das Phänomen des immateriellen Kulturerbes als eine Triebfeder der kulturellen Vielfalt betrachtet. Darüber hinaus besteht laut dem Übereinkommen eine tief verwurzelte Interdependenz zwischen dem immateriellen und dem materiellen Kultur- und Naturerbe, die in der drei Jahrzehnte zuvor ratifizierten UNESCO-Welterbekonvention (UNESCO 1972) beschrieben und umrissen wurde.